Ankommen und Heimat finden
Zitate von Zeitzeug*innen
Russlanddeutsche, die vor dem 1.1.1993 nach Deutschland einwanderten, werden offiziell Aussiedler genannt. Diejenigen, die später ausgewandert sind, nennt man Spätaussiedler. Grund dafür ist das Kriegsfolgenbereinigungsgesetz, welches die Bedingungen für eine Einwanderung ab 1993 änderte.
Zwischen 1950 und 1987 reisten weniger als 100.000 Russlanddeutsche aus der Sowjetunion aus. Oft wurden Ausreiseanträge von sowjetischer Seite abgelehnt oder teilweise bis zu zehn Jahre verzögert. Als die Sowjetunion zu zerfallen begann, wurden die Regelungen vereinfacht. Dadurch stieg die Zahl sprunghaft auf bis zu 200.000 Personen jährlich an. Dieser rasante Anstieg führte jedoch dazu, dass die Bundesrepublik die Bedingungen der Einreise im Jahr 1993 mit dem Kriegsfolgebereinigungsgesetz erschwerte. Jetzt mussten Ausreisewillige unter anderem eine Verfolgung im Stalinismus konkret nachweisen – ein Umstand, der zuvor noch als selbstverständlich galt. Zudem wurden Deutschkenntnisse eingefordert, was für gewisse Jahrgänge zu einem Problem wurde. Denn hatte die ältere Generation noch in den Kolonien Deutsch als Muttersprache gelernt, so war der deutsche Spracherwerb während der Zeit der Verfolgungen nur sehr eingeschränkt möglich und wurde erst wieder ab 1957 offiziell erlaubt.